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§ 31 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 31 ersetzt ohne wesentliche Änderungen § 29 F. 1974/1994; Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 97. § 29 Abs. 1 F. 1974 entsprach seinerseits § 27 PersVG 1955. Bei dessen Überführung in § 29 Abs. 1 F. 1974 wurde lediglich in Abs. 1 Nr. 1 anstelle das zuvor verwendete Wort „Wahlzeit“ an die auch in § 26 F. 1974 verwendete Bezeichnung „Amtszeit“ angeglichen. Ferner wurde Abs. 2 neu angefügt zur Klärung der bis dahin umstrittenen Frage, ob bei Gruppenwechsel das Personalratsmitglied Vertreter der Gruppe bleibt, die es gewählt hat.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0031

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