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§ 30 Ausschluss eines Mitglieds und Auflösung des Personalrats
Die Vorschrift ersetzt § 28 Abs. 1 a. F. Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 97.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0030
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