Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » § 3 Überleitung in den TVöD
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 3 Überleitung in den TVöD

Der 2. Abschnitt, ein Kernpunkt des TVÜ, regelt die Überführung der übergeleiteten Arbeitnehmer (Personenkreis des § 1 Abs. 1 TVÜ) in das neue Entgeltsystem des TVöD. Besitzstandsregelungen zu anstehenden Aufstiegen sowie bestimmten Zulagen u. ä. folgen in späteren Vorschriften (§§ 8 bis 12). Die Zuordnung neu begründeter Arbeitsverhältnisse zu den Entgeltgruppen des TVöD in der Übergangszeit bis zur neuen Entgeltordnung regelt § 17 (für den Pflegedienst vgl. bei F § 4 Rz 3).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0003

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: