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§ 3 Überleitung in den TVöD
Der 2. Abschnitt, ein Kernpunkt des TVÜ, regelt die Überführung der übergeleiteten Arbeitnehmer (Personenkreis des § 1 Abs. 1 TVÜ) in das neue Entgeltsystem des TVöD. Besitzstandsregelungen zu anstehenden Aufstiegen sowie bestimmten Zulagen u. ä. folgen in späteren Vorschriften (§§ 8 bis 12). Die Zuordnung neu begründeter Arbeitsverhältnisse zu den Entgeltgruppen des TVöD in der Übergangszeit bis zur neuen Entgeltordnung regelt § 17 (für den Pflegedienst vgl. bei F § 4 Rz 3).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0003
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