• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 29c Personalaktenführende Stelle

Bei § 29c handelt es sich um eine Zuständigkeitsregelung für die Führung von Personal- und Gesundheitsakten der Soldaten. Vorgesehene aktenführende Stellen für die Personalakten sind das Bundesministerium der Verteidigung, das für die Personalführung im Geschäftsbereich zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und die ihm unterstehenden Karrierecenter sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Für Gesundheitsakten sieht die Regelung die Zuständigkeit der für die truppenärztliche Versorgung des Soldaten zuständigen Stelle des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Stelle des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die die jeweilige medizinische Maßnahme vornimmt, das Institut für Präventivmedizin sowie ebenfalls das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0029c

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: