Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 29 (Erlöschen der Mitgliedschaft)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8 und 9 sowie Abs. 2 n. F.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0029
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte