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§ 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen

Die tragenden Prinzipien des Laufbahnrechts haben sich zum einen aus internen Verwaltungsanweisungen und zum anderen aus einer st�ndigen Verwaltungs�bung entwickelt. Schriftlich fixiert und normiert wurde das Laufbahnrecht erstmalig durch die Reichsgrunds�tze �ber Einstellung, Anstellung und Bef�rderung der Reichs- und Landesbeamten (RGr.) vom 14.10.1936 (RGBl. I S. 893). Die laufbahnrechtlichen Vorschriften wurden durch die aufgrund des � 164 des Deutschen Beamtengesetzes (DBG) erlassene Verordnung �ber die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten (RVL) vom 28.2.1939 (RGBl. I S. 371) weiter erg�nzt und konkretisiert. Durch das Gesetz zur vorl�ufigen Regelung der Rechtsverh�ltnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (BPG) vom 17.5.1950 (BGBl. S. 270) wurden die bereits bestehenden Regelungen im Wesentlichen unver�ndert neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 87).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0026

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