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§ 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen
Die tragenden Prinzipien des Laufbahnrechts haben sich zum einen aus internen Verwaltungsanweisungen und zum anderen aus einer stndigen Verwaltungsbung entwickelt. Schriftlich fixiert und normiert wurde das Laufbahnrecht erstmalig durch die Reichsgrundstze ber Einstellung, Anstellung und Befrderung der Reichs- und Landesbeamten (RGr.) vom 14.10.1936 (RGBl. I S. 893). Die laufbahnrechtlichen Vorschriften wurden durch die aufgrund des 164 des Deutschen Beamtengesetzes (DBG) erlassene Verordnung ber die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten (RVL) vom 28.2.1939 (RGBl. I S. 371) weiter ergnzt und konkretisiert. Durch das Gesetz zur vorlufigen Regelung der Rechtsverhltnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (BPG) vom 17.5.1950 (BGBl. S. 270) wurden die bereits bestehenden Regelungen im Wesentlichen unverndert neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 87).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0026
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