• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 22a Rechtsbeschwerde

Mit der Rechtsbeschwerde eröffnet die Vorschrift einen auf eine Rechtskontrolle beschränkten Rechtsweg gegen Beschlüsse der Truppendienstgerichte. Ergänzt wird diese Vorschrift durch die Bestimmungen über die Nichtzulassungsbeschwerde in § 22b. Mit der Einfügung dieser Regelungen durch Art. 5 Nr. 18 WehrRÄndG 2008 sollte nicht nur der Rechtsschutz der Soldaten verbessert werden. Ziel dieser Regelung war es auch, sowohl den Antragsteller als auch den BMVg in die Lage zu versetzen, die Entscheidungen der Truppendienstgerichte in begrenztem Umfang durch das BVerwG überprüfen zu lassen. Damit sollten gleichzeitig die Voraussetzungen für eine einheitliche Rechtsprechung geschaffen und die Weiterentwicklung des Wehrrechts gefördert werden, nachdem die Möglichkeit einer Vorlage an das BVerwG auf der Grundlage des § 18 Abs. 4 in der Vergangenheit wenig genutzt wurde (BTDrucks. 16/7955, S. 36). Diese Vorlage hat zudem den Nachteil, dass die Entscheidung darüber, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht und dass somit weder der Antragsteller noch der verfahrensbetroffene Vorgesetzte die Möglichkeit haben, eine solche Vorlage zu initiieren (BTDrucks. 16/7955, S. 36; Yo § 18 Rz 126, 131). Ihre Rechtsschutzwirkung ist somit begrenzt. Dagegen erfüllt die Einführung einer zweiten gerichtlichen Instanz gleichzeitig die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes so auszugestalten, dass Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör noch unterhalb des Verfassungsbeschwerdeverfahrens im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren geklärt werden können (BVerfGE 107, 395).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yo_0022a

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 24 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: