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§ 19a Sonderregelungen für die Personalratswahl 2020

� 19a enth�lt als Kern der 5. Verordnung zur �nderung der BPersVWO vom 24.4.2020, die wegen Eilbed�rftigkeit vereinfacht verk�ndet wurde (BAnz AT 28.4.2020 V1), eine Reihe von Sonderregelungen anl�sslich der regelm��igen Wahlen 2020, die insbesondere die Zulassung der Briefwahl erleichtern, sich aber nicht auf Modifikationen zu � 19 beschr�nken. Die Regelung trat r�ckwirkend zum 1.3.2020 in Kraft (Art. 2 der Verordnung) und ist nach Abs. 4 befristet zum 31.3.2021. Sie flankiert damit die in gleicher Weise befristeten �nderungen BPersVG (� 26a, � 37 Abs. 3, � 43 Abs. 2, � 113). Die Befristung dient der Evaluierung, um die mit der Regelung gemachten Erfahrungen im Rahmen der im Koalitionsvertrag 2017/2021 angek�ndigten BPersVG-Novelle zu verarbeiten (vgl. BT-Drs 19/18696, S. 7).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0019a

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