• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 19a Amtsbezeichnungen

Die Vorschrift – eingefügt durch Gesetz vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) und bereits geändert durch Neufassung des Abs. 1 im Gesetz vom 22. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3176) – war Gegenstand einer ungewöhnlich breiten Diskussion (für viele: Kern NJW 1949, 603; C. Arndt DRiZ 1972, 41; Schultz MDR 1972, 835; vgl. auch zur Bundestagsdebatte 1975 DRiZ 1975, 251; zur Entstehungsgeschichte im übrigen vgl. Löwe/Rosenberg, StPO, DRiG, 23. Aufl., § 19 a Anm. 3 bis 8). Die Vorschrift ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 38, 1 ff.)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0019a

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: