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§ 19a Amtsbezeichnungen
Die Vorschrift – eingefügt durch Gesetz vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) und bereits geändert durch Neufassung des Abs. 1 im Gesetz vom 22. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3176) – war Gegenstand einer ungewöhnlich breiten Diskussion (für viele: Kern NJW 1949, 603; C. Arndt DRiZ 1972, 41; Schultz MDR 1972, 835; vgl. auch zur Bundestagsdebatte 1975 DRiZ 1975, 251; zur Entstehungsgeschichte im übrigen vgl. Löwe/Rosenberg, StPO, DRiG, 23. Aufl., § 19 a Anm. 3 bis 8). Die Vorschrift ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 38, 1 ff.)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0019a
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