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§ 19 (Wahlgrundsätze)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 19 n. F. (Abs. 1 bis 3) sowie § 20 n. F. (Abs. 4 bis 7, 9; Abs. 8 ist entfallen); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 19, 20.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0019

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