Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 17 Sitzverteilung auf die Gruppen
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 17 Sitzverteilung auf die Gruppen

Die Vorschrift ersetzt § 17 Abs. 1 bis 5 a. F. (Abs. 1 bis 5) sowie § 18 a. F. (Abs. 6, 7). Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 90.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0017

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: