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§ 17 Sitzverteilung auf die Gruppen
Die Vorschrift ersetzt § 17 Abs. 1 bis 5 a. F. (Abs. 1 bis 5) sowie § 18 a. F. (Abs. 6, 7). Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 90.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0017
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