Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 148 Besondere Entlassung einer Soldatin oder eines Soldaten
§ 148 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 144 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0148
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



