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§ 148 Besondere Entlassung einer Soldatin oder eines Soldaten

§ 148 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 144 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0148

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