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§ 135 Antrag auf Wiederaufnahme

§ 135 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an den bisherigen § 131 WDO an. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Vorschrift neu gegliedert. Die Überschrift wird neu gefasst. Als Folgeänderung zu der Änderung in § 5 wird in Absatz 4 Satz 1 der Begriff „Niederschrift“ durch den Begriff „Protokoll“ ersetzt. Auf die dortige Begründung zu Nummer 1 wird verwiesen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0135

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