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§ 130 Zulässigkeit, Wirksamkeit, Beendigung

§ 130 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 126 WDO. Durch die geänderte Überschrift wird nunmehr auch der Regelung des Absatzes 6 Rechnung getragen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0130

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