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§ 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes
Das im Zuge der Föderalismusreform I erlassene Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts – DNeuG vom 5.2.2009 (BGBl. I S. 160) – strebt auch für den tertiären Bildungsbereich ein transparentes Beamten-, Versorgungs- und Besoldungsrecht an, mit den erklärten Zielen,
– das Leistungsprinzip zu fördern,
– Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken,
– einen flexibleren Personaleinsatz mit verbesserter Mobilität zu ermöglichen,
– durch die Eröffnung von Chancen und Perspektiven die Eigenverantwortung und Motivation der Mitarbeiter zu stärken,
– die Versorgung langfristig zu sichern und
– aufwändige Bürokratie und Regelungsdichte zu vermeiden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0130
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