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§ 126 Anwendungsbereich
Zu § 126 gab es keine direkt vergleichbare Norm im BPersVG 1974. Als einleitende Norm korrespondiert die Vorschrift mit Einschränkungen dem § 94 F. 1974.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0126_a
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