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§ 119 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das erstmalige Inkrafttreten des BPersVG 1974 sowie die gleichzeitige Aufhebung des PersVG 1955 mit Wirkung zum 1.4.1974.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0119
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