Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 114 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 114 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)

Die Vorschrift enthielt die Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes, die das Kündigungsschutzrecht an das Personalvertretungsrecht anpassen (näher G § 55 Anh Rz 1 ff.). Damit wurde die frühere Verweisung in § 95 PersVG 1955 ersetzt. Diese Folgeregelung vollzog sich mit Inkrafttreten des BPersVG F. 1974 quasi selbst. Seither ist der Schutz der Funktionsträger in den Personalvertretungen des Bundes rechtstechnisch vollständig außerhalb des BPersVG selbst normiert.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0114

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 1 Seite

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: