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§ 11 Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen
§ 11 greift mit einer redaktionellen Änderung die Regelung des bisherigen § 11 WDO auf. Zudem ist eine Veröffentlichung von förmlichen Anerkennungen im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung künftig nicht mehr vorgesehen, da dieses nicht mehr herausgegeben wird.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0011
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