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§ 107e Sonderregelung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

§ 107e wird mit Wirkung vom 1.1.2021 wieder aufgehoben (Art. 3 Nr. 1 u. 3 i.V. m. Art. 4 u. Art. 9 Abs. 1 u. 4 „Zweites Gesetz zur Ändg. d. BPersVG und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.5.2020, BGBl. I S. 1063, 1064, 1066).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0107e

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