Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Vorschrift ist durch Art. 10 Nr. 3 des Gesetztes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VEG)) vom 11. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2387, 2391) eingefügt worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0100
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte