• Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes – Sonderurlaubsverordnung – SUrlV

    Kennzahl: GKÖD IV E § 029 Anhang 1
    Lieferung: 01/24
    Dokumententyp: Verordnungen
    ...Sonderurlaubsverordnung E § 29 Anh. Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes... ...Geltungsbereich § 2 Zuständigkeit § 3 Voraussetzungen § 4 Dauer § 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher... ...Pflichten § 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen... ...Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union § 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit § 8 Sonderurlaub im Rahmen... ...des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes § 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung § 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche... ...Aus- oder Fortbildung § 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung § 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke § 13... ...Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten § 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer § 15 Sonderurlaub... ...für gewerkschaftliche Zwecke § 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke § 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke § 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten §... ...19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen § 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen § 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen § 21a Sonderurlaub... ...bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung § 22 Sonderurlaub in anderen Fällen § 23 Verfahren § 24 Widerruf § 25...
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  • Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes – Sonderurlaubsverordnung

    Kennzahl: GKÖD I D 0755
    Lieferung: 05/24
    Dokumententyp: Verordnungen
    ...Sonderurlaubsverordnung – SUrlV D 755 Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des... ...Geltungsbereich § 2 Zuständigkeit § 3 Voraussetzungen § 4 Dauer § 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher... ...Pflichten § 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen... ...Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union § 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit § 8 Sonderurlaub im Rahmen... ...des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes § 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung § 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche... ...Aus- oder Fortbildung § 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung § 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke § 13... ...Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten § 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer § 15 Sonderurlaub... ...für gewerkschaftliche Zwecke § 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke § 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke § 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten §... ...19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen § 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen § 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen § 21a Sonderurlaub... ...bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung § 22 Sonderurlaub in anderen Fällen § 23 Verfahren § 24 Widerruf § 25...
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  • Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung – SUV

    Kennzahl: GKÖD I YD 0030
    Lieferung: 04/25
    Dokumententyp: Verordnungen
    ...der Hinderungsgründe, spätestens im unmittelbaren Anschluß an die Auslandsverwendung, anzutreten. Zweiter Abschnitt Sonderurlaub § 9 Anwendung der... ...Vorschriften für Bundesbeamtinnen oder Bundesbeamte Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und...
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