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Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
vom 26. Februar 2015 (GVBl. 22), geändert durch § 42 LandesnaturschutzG 2015 (GVBl. 283, 294), zuletzt durch Art. 10 LandesG zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften 2015 (GVBl. 505, 514)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0088_010
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