Anordnung zur Übertragung von Befugnissen nach dem Saarländischen Disziplinargesetz bei Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landesverwaltungsamtes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
vom 4. März 2020 (ABl. 172)
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