§ 71 Errichtung der Truppendienstgerichte; Verordnungsermächtigung
§ 71 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die Regelung des bisherigen § 69 WDO an.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0071
§ 71 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die Regelung des bisherigen § 69 WDO an.
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