§ 15 Urlaub
Der TVöD übernahm die altersabhängige Urlaubsstaffel der Vorgängertarifverträge (mit Ausnahme der 30-Tage-Garantie für jüngere Angestellte der VergGr. I und Ia; deren Besitzstand im fortbestehenden Arbeitsverhältnis wurde im ursprünglichen Absatz 2 des § 15 TVÜ aufrechterhalten – derzeit noch im jetzigen Absatz 1 der VKA-Fassung zu finden, in der Sache durch die inzwischen erreichte allgemeine altersunabhängige Urlaubsdauer überholt).
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