§ 15 Dienstlicher Wohnsitz
Die besoldungsrechtliche Regelung zum dienstrechtlichen Wohnsitz findet sich seit der grundlegenden Umgestaltung des BBesG durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23.5.1975 (BGBl. I S. 1173; siehe zu diesem Gesetz grundlegend Einleitung Band III – A 050 –, Rz 15ff.) in § 15. § 15 ist seitdem unverändert geblieben.
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