Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 142 Kostenpflicht der Soldatin oder des Soldaten sowie des Bundes

§ 142 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 138 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0142