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Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020),zuletzt geändert durch BDBOS-Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2039) [Anm. d. Hrsg.: BBesG in der zum 31. August 2006 geltenden Fassung für die Bundesländer mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen]

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0021

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