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Verordnung über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG (Telekom-Sonderzahlungsverordnung – TelekomSZV)

vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1925), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. V vom 12. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1685, 1686)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0554

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