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Verordnung über die Gewährung von Zulagen (Bayerische Zulagenverordnung – BayZulV)
vom 16. November 2010 (GVBl. S. 747), zuletzt geänd. d. § 13 d. G zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 347, 392)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0020_07
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