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Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1065), zuletzt geändert durch Art. 4b des G vom 23.3.2022 (BGBl. I S. 482)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0022_an01

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