• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 70 Verfahren

§ 70 regelt die Einzelheiten des Heranziehungsverfahrens für Dienstleistungspflichtige. Allerdings ist diese Regelung unvollständig. Sie beschränkt sich auf die Kostenregelung für das Heranziehungsverfahren und die Vorschriften über die Erstattung von Auslagen und Aufwendungen des Dienstleistungspflichtigen (Abs. 1), auf die Vorschrift, in welcher Form Anträge von Dienstleistungspflichtigen im Zusammenhang mit dem Heranziehungsverfahren zu stellen und Bescheide der Wehrersatzbehörden zu erlassen sind (Abs. 2) sowie auf die Regelung des Verfahrens der Zustellung von Bescheiden im Zusammenhang mit der Heranziehung von Dienstleistungspflichtigen (Abs. 3).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0070

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 12 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: