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§ 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile

Die Fortzahlung der im TV-L nicht mehr vorgesehenen kinderbezogenen Entgeltbestandteile (also der kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlags nach § 29 Abschn. B Abs. 2,4,6 ff. BAT/BAT-O, des Sozialzuschlags nach § 41 MTArb/MTArb-O jeweils einschl. der Erhöhungsbeträge für die untersten Vergütungs- bzw. Lohngruppen nach den Vergütungs- und Monatslohntarifverträgen) in übergeleiteten Arbeitsverhältnissen in Form einer Besitzstandszulage ist in § 11 TVÜ-Länder im wesentlichen ebenso geregelt wie in § 11 TVÜ-Bund/VKA, so dass auf die Erläuterungen bei F § 11 verwiesen werden kann. Besonderheiten gegenüber § 11 TVÜ-Bund/VKA ergeben sich aus der Protokollerklärung zu Absatz 1.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0011

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